Die Kosten werden von den Privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfen jeweils gemäß dem Versicherungsvertrag übernommen. Erkundigen Sie sich am besten vorab bei der Krankenkasse bzw. Beihilfe. Die Abrechnung erfolgt gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) nach dem 2,8-fachen Satz.
Es besteht auch die Möglichkeit, die im Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung anfallenden Kosten selbst zu tragen. Die Abrechnung erfolgt gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) nach dem 2,7-fachen Satz.
Da ich eine reine Privatpraxis betreibe, ist eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen leider nicht möglich.